Hoher Gewinn durch hohe zusätzliche steuerliche Denkmalschutzabschreibung
Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien bietet Anlegern eine einzigartige Möglichkeit, von hohen Gewinnen durch spezielle steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren, da der Staat kann seiner Aufgabe der Erhaltung von Kulturgütern nur teilweise nachkommen kann. Diese steuerlichen Vorteile machen den Kauf und die Sanierung solcher Immobilien besonders attraktiv.
Die Käufer investieren dabei in einen exklusiven Sachwert, ausgestattet mit der grundbuchlichen Sicherheit einer Immobilie, sowie umfassenden Inflationsschutz und Wertsteigerungspotenzial. Hinzu kommen deutliche Steuervergünstigungen durch die erhöhte Denkmalschutz-Sonderabschreibungen. Die Erfahrungen zeigen, dass Immobilienbesitz maßgeblich zu einer Vermögensbildung und Besitzstandsicherung beiträgt.
Wer eine Denkmal-Immobilie erwirbt, kann einiges an Steuern sparen.
Sowohl Eigennutzer als auch Eigentümer, die ihr Objekt vermieten, erhalten hohe Steuerersparnisse durch einkommensteuerliche Denkmalschutzabschreibung gemäß §40 DschG in Verbindung mit §7i und §10f EstG.
Die in jedem betreffenden Objekt investierten Erstellungskosten können über einen Zeitraum von 10 bzw. 12 Jahren (je nach Verwendung) als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren damit deutlich die Gesamtkosten.
Eine individuelle Beispielrechnung kann zeigen, welches enorme Sparpotenzial die erhöhte Denkmal-AfA bietet. Ihre Steuervorteile entstehen hauptsächlich durch die erhöhten Abschreibungssätze der Immobiliensanierung – also die anteiligen Investitionskosten, die in vollem Umfang über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden können.
Der Kaufpreis teilt sich auf in Altbestand und Sanierungskosten.
Erst nach Abschluss der Arbeiten wird über eine Abschlussbescheinigung der Anteil der Sanierungskosten am Gesamtprojekt festgestellt. Der verbliebene Anteil wird dem Altbestand zugeteilt. Die Sanierungskosten können bei Vermietung dann vollumfänglich abgeschrieben werden.

Bei denkmalgeschützten Höfen liegen die Mieten durch die Qualität der Sanierung und der außergewöhlichen Architektur erfahrungsgemäß deutlich über dem Durchschnitt der umliegenden Mieten.
Für eine 100%ige Abschreibung der anteiligen Investitionskosten (ca. 87 % des Kaufpreises) ist eine Vermietung des Objektes voraussetzend. Die Sanierungskosten können in diesem Fall über einen Zeitraum von zwölf Jahren komplett abgesetzt werden.
Wenn Sie selbst in das denkmalgeschützte Objekt einziehen wollen, können auf eine Dauer von zehn Jahren 90 % der Modernisierungskosten geltend gemacht werden.
Durch die steuerlichen Abschreibungen reduziert sich die steuerliche Belastung erheblich. Dies führt zu einer direkten Erhöhung der Rendite aus der Investition. Der Käufer investiert so in einen exklusiven Sachwert, ausgestattet mit der im Grundbuch verbrieften Sicherheit einer Immobilie.
Wie hoch die Steuerersparnis konkret ist, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren wie der Steuerklasse, Kinderanzahl, Freibeträge und persönlicher Abschreibungsmöglichkeiten ab. Ihr Steuerberater wird Sie diesbezüglich individuell beraten können.
Hinzu kommt die Wertsteigerung der Immobilie – eine Investition, die sich lohnt.
Sichern Sie sich hohe Steuervorteile – mit der Denkmal-AfA
Mit einer Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie profitieren Sie von lukrativen Steuervorteilen aufgrund der Denkmalschutz-Abschreibung. Steigern Sie Ihre Rendite mit der Denkmal-AfA! Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile von §7i im EStG als Kapitalanleger.
Neben den finanziellen Vorteilen trägt der Investor auch zum Erhalt von kulturellem Erbe bei. Denkmalgeschützte Immobilien sind oft historische Gebäude, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Durch die Sanierung und Pflege solcher Gebäude tragen Investoren zur Bewahrung der Geschichte und Kultur bei.
