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Denkmal-Immobilie Quadenhof

Hoher Gewinn durch hohe zusätzliche steuerliche Denkmalschutzabschreibung

Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien bietet Anlegern eine einzigartige Möglichkeit, von hohen Gewinnen durch spezielle steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren, da der Staat kann seiner Aufgabe der Erhaltung von Kultur­gütern nur teilweise nachkommen kann. ­Diese steuerlichen Vorteile machen den Kauf und die ­Sanierung solcher Immobilien besonders ­attraktiv.

Die Käufer investieren dabei in einen exklusiven Sachwert, ausgestattet mit der grundbuchlichen Sicherheit einer Immobilie, sowie umfassenden Inflationsschutz und Wertsteigerungspotenzial. Hinzu kommen deutliche Steuer­vergünstigungen durch die erhöhte Denkmalschutz-­­Sonder­abschreibungen. Die Erfahrungen zeigen, dass Immobilien­besitz maßgeblich zu einer Vermögens­bildung und Besitzstandsicherung beiträgt.

Wer eine Denkmal-Immobilie erwirbt, kann einiges an Steuern sparen.

Sowohl Eigennutzer als auch Eigentümer, die ihr Objekt vermieten, erhalten hohe Steuerersparnisse durch einkommensteuerliche Denkmalschutzabschreibung gemäß §40 DschG in Verbindung mit §7i und §10f EstG.

Die in jedem betreffenden Objekt investierten Erstellungskosten können über einen Zeitraum von 10 bzw. 12 Jahren (je nach Verwendung) als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuermindernd in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren damit deutlich die Gesamtkosten.

Eine individuelle Beispielrechnung kann zeigen, welches enorme Sparpotenzial die erhöhte Denkmal-AfA bietet. Ihre Steuervorteile entstehen hauptsächlich durch die erhöhten Abschreibungssätze der Immobiliensanierung – also die anteiligen Investitionskosten, die in vollem Umfang über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden können.

Der Kaufpreis teilt sich auf in Alt­bestand und Sanierungskosten.

Erst nach Abschluss der Arbeiten wird über eine Abschlussbescheinigung der Anteil der Sanier­ungs­kosten am Gesamtprojekt festgestellt. Der verbliebene Anteil wird dem Altbestand zugeteilt. Die Sanier­ungs­kosten können bei Vermietung dann vollumfänglich abgeschrieben werden.

Visualisierung Quadenhof Vogelperspektive

Bei denkmalgeschützten Höfen liegen die Mieten durch die Qualität der Sanierung und der außergewöhlichen Architektur erfahrungsgemäß deutlich über dem Durchschnitt der umliegenden Mieten.

Für eine 100%ige Abschreibung der anteiligen Investitionskosten (ca. 87 % des Kaufpreises) ist eine Vermietung des Objektes voraussetzend. Die Sanierungskosten können in diesem Fall über einen Zeitraum von zwölf Jahren komplett abgesetzt werden.

Wenn Sie selbst in das denkmalgeschützte Objekt einziehen wollen, können auf eine Dauer von zehn Jahren 90 % der Modernisierungskosten geltend gemacht werden.

Reduzieren Sie so Ihre Steuerlast und profitieren Sie durch das freigewordene Kapital. Denn hier können Sie Steuern sparen und mit der Anschaffung einer Immobilie sogar noch an Ihren Kapitalaufbau denken.

Zusätzlich wird der verbleibende Altbestand noch mit der üblichen AfA berücksichtigt.

Durch die steuerlichen Abschreibungen reduziert sich die steuerliche Belastung erheblich. Dies führt zu einer direkten Erhöhung der Rendite aus der Investition. Der Käufer investiert so in einen exklusiven Sachwert, ausgestattet mit der im Grundbuch verbrieften Sicherheit einer Immobilie.

Wie hoch die Steuerersparnis konkret ist, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren wie der Steuerklasse, Kinderanzahl, Freibeträge und persönlicher Abschreibungsmöglichkeiten ab. Ihr Steuerberater wird Sie diesbezüglich individuell beraten können.

Hinzu kommt die Wertsteigerung der Immobilie – eine Investition, die sich lohnt.

Sichern Sie sich hohe Steuervorteile – mit der Denkmal-AfA

Mit einer Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie profitieren Sie von lukrativen Steuervorteilen aufgrund der Denkmalschutz-Abschreibung. Steigern Sie Ihre Rendite mit der Denkmal-AfA! Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile von §7i im EStG als Kapitalanleger.

Neben den finanziellen Vorteilen trägt der Investor auch zum Erhalt von kulturellem Erbe bei. Denkmalgeschützte Immobilien sind oft historische Gebäude, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Durch die Sanierung und Pflege solcher Gebäude tragen Investoren zur Bewahrung der Geschichte und Kultur bei.

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Das Projektteam

Mit der „AS Projektgesellschaft“ setzen Sie auf einen erfahrenen Partner, der über viele Jahre in der Projektentwicklung und Denkmalsanierung erfolgreich tätig ist. Vertrauen Sie daher erfahrenen Partnern, die bereits seit Jahren große Denkmalobjekte in Wohneinheiten aufteilen und sanieren.

Vermarktung

STOFFEL BERTZ & PARTNER
Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Adolphs
Tel.: +49 2241 - 92 72 0
www.stoffel-bertz.de

Investor

AS PROJEKTGESELLSCHAFT HENNEF MBH

Architekt

HEINZ HENNES
Architekt BDB - Stadtplaner

ULRIKE SCHNITZLER
Dipl.-Ing. Architektin

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